Box Arena Walldorf e.V. - Satzung
§ 1 | Name, Sitz und Eintragung
- Der am 24.03.1987 in Schwetzingen gegründete Box-Verein führt den Namen Box Arena Walldorf.
- Der Verein hat seinen Sitz in 69190 Walldorf und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesloch eingetragen.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 | Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 | Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Boxsports, sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung boxsportlicher und gesamtsportlicher Übungen und Leistungen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen.
§ 4 | Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
- Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
- Ein Mitglied kann nach Anhörung durch den Vorstand ausgeschlossen werden bei:
- Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen,
- Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
- Schwerwiegendem Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder unsportlichem Verhalten.
- Ein ausgeschlossenes Mitglied kann schriftlich Berufung gegen den Beschluss einlegen.
- Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Jahresende.
§ 5 | Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- Präsident
- Vizepräsident
- Vizepräsident Finanzen
- Vizepräsident Sport
- Leiter der Geschäftsstelle
- Ehrenpräsident
- Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Einzelvertretungsberechtigung besteht bis zu 5.000 Euro, darüber hinaus ist eine gemeinsame Entscheidung notwendig.
- Der Präsident und der Vizepräsident werden für 4 Jahre gewählt. Andere Vorstandsmitglieder für 2 Jahre.
§ 6 | Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Gesamtvorstand
- Vereins- und Organämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG kann gewährt werden.
§ 7 | Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird jährlich einmal vom Präsidenten mit einer Frist von 21 Tagen durch Aushang oder auf der Vereinswebsite einberufen.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies schriftlich fordern.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
- Berufung gegen Ausschlüsse von Mitgliedern
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands
- Über Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.
§ 8 | Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedsbeiträge werden in der Geschäftsordnung geregelt.
§ 9 | Auflösung des Vereins
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung des Boxsports.
- Das Vereinsvermögen wird vom Präsidenten verwaltet.
- Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Zustimmung des Finanzamts umgesetzt werden.
§ 10 | Haftung des Vereins
- Der Verein haftet nicht für Unfälle oder Diebstähle bei Veranstaltungen, sofern kein Vorsatz vorliegt.
- Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins, die vom Vorstand jederzeit angepasst werden können.