Box Arena Walldorf e.V. - Satzung

§ 1 | Name, Sitz und Eintragung

  1. Der am 24.03.1987 in Schwetzingen gegründete Box-Verein führt den Namen Box Arena Walldorf.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 69190 Walldorf und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesloch eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 | Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 | Zweck

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Boxsports, sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung boxsportlicher und gesamtsportlicher Übungen und Leistungen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen.

§ 4 | Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
  2. Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
  4. Ein Mitglied kann nach Anhörung durch den Vorstand ausgeschlossen werden bei:
  • Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen,
  • Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
  • Schwerwiegendem Verstoß gegen die Vereinsinteressen oder unsportlichem Verhalten.
  1. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann schriftlich Berufung gegen den Beschluss einlegen.
  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Jahresende.

§ 5 | Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Vizepräsident Finanzen
  • Vizepräsident Sport
  • Leiter der Geschäftsstelle
  • Ehrenpräsident
  1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Beide vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  2. Einzelvertretungsberechtigung besteht bis zu 5.000 Euro, darüber hinaus ist eine gemeinsame Entscheidung notwendig.
  3. Der Präsident und der Vizepräsident werden für 4 Jahre gewählt. Andere Vorstandsmitglieder für 2 Jahre.

§ 6 | Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Gesamtvorstand
  1. Vereins- und Organämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG kann gewährt werden.

§ 7 | Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird jährlich einmal vom Präsidenten mit einer Frist von 21 Tagen durch Aushang oder auf der Vereinswebsite einberufen.
  2. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  3. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies schriftlich fordern.
  4. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
  • Berufung gegen Ausschlüsse von Mitgliedern
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands
  1. Über Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.

§ 8 | Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden in der Geschäftsordnung geregelt.

§ 9 | Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung des Boxsports.
  2. Das Vereinsvermögen wird vom Präsidenten verwaltet.
  3. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Zustimmung des Finanzamts umgesetzt werden.

§ 10 | Haftung des Vereins

  1. Der Verein haftet nicht für Unfälle oder Diebstähle bei Veranstaltungen, sofern kein Vorsatz vorliegt.
  2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins, die vom Vorstand jederzeit angepasst werden können.